Wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist, ist es zu spät. Wenn zwischen Geschäftspartner der Streit schon ausgebrochen ist, ist es oftmals nur sehr schwer möglich, die Probleme noch einvernehmlich und gütlich zu beseitigen.

Man sollte daher am Anfang einer Zusammenarbeit regeln, was „im Falle eines Falles“ zu tun ist. Gerade dann ist die Stimmung im Hinblick auf die gemeinsame Zusammenarbeit positiv und es lässt sich über so manches offener sprechen und einvernehmlich regeln. Mögliche Entwicklungen, die Streitpotential mit sich bringen, können gemeinsam erkannt und die gegenseitigen Rechte und Pflichten festgelegt werden.

Einige Grundregeln, die beim Abschluss eines Vertrages beachtet werden sollten:

· Ein Vertrag sollte systematisch aufgebaut und logisch gegliedert sein. Er sollte klare und vollständige Vereinbarungen enthalten.

· Zwar sind auch mündliche Verträge - von einigen Ausnahmen abgesehen - bindend, jedoch oftmals nur schwer beweisbar. Alle Vereinbarungen sollten schriftlich festgehalten werden. Notfalls kann man die mündlich getroffenen Vereinbarungen auch in einem Bestätigungsschreiben festhalten, das man dem Vertragspartner übersendet. Für bestimmte Verträge reicht auch die privatschriftliche Form nicht aus. So muss z. B. ein Grundstückskaufvertrag oder ein Gesellschaftsvertrag zur Gründung einer GmbH von einem Notar beurkundet werden, um wirksam zu sein.

· Verträge sollten nicht übereilt oder gar unter Druck abgeschlossen werden. Ein seriöser Geschäftspartner stellt alle Unterlagen zur Prüfung zur Verfügung und räumt eine angemessene Bedenkzeit ein.

· Lesen Sie den Vertrag in Ruhe durch, bevor sie unterschreiben! Die entscheidenden Dinge stehen oftmals im „Kleingedruckten“, das manchmal versteckt auf der Rückseite der Vertragsurkunde abgedruckt ist. Bei Regelungen, die man nicht versteht oder mit denen man nicht einverstanden ist, sollte man auf Änderung bestehen. Gerade unklare Regelungen sind Anlass für Streitigkeiten. Ausreden wie „Das ist nur pro forma“ oder „Das wird sowieso nicht passieren“ sollte man nicht akzeptieren. Wenn eine Regelung nur pro forma ist oder sowie so nie zum Tragen kommt, ist sie überflüssig. Außerdem kann man nicht unbedingt darauf vertrauen, dass die Erklärungen des Vertragspartners zu unverständlichen Vertragsbestimmungen auch zutreffend sind.

· Mit Vertragsmustern sollte man vorsichtig sein, weil diese nicht auf den individuellen Fall abgestimmt sind. Hier sollte man unbedingt prüfen, dass diese nicht veraltet sind und der aktuellen Rechtslage entsprechen. Wenn man dann noch aus mehreren Mustern einen neuen Vertrag „zusammenbastelt“, kann dies dazu führen, dass die einzelnen Regelungen nicht auf einander abgestimmt sind oder sich sogar widersprechen.

Autor: Rechtsanwalt Markus Hüpper