außergerichtliches Mahnwesen
Sie können sich ganz auf Ihr Geschäft konzentrieren, während wir Ihr Inkasso übernehmen. Das Fehlerrisiko wird durch das Auslagern des Mahnwesens an einen Rechtsanwalt minimiert. gerichtliche Durchsetzung Ihrer Forderungen (Mahnbescheid, Klage)
Wir bieten ein „Inkasso aus einer Hand“. Wenn der Schuldner Einwendungen erhebt, können wir das Gerichtsverfahren für Sie führen. Die Gebühren des Inkassobüros sind in der Regel nicht erstattungsfähig.

Die Ihnen entstandenen Rechtsanwaltsgebühren muss der Schuldner aus dem Gesichtspunkt des Verzuges tragen.

konsequente Zwangsvollstreckung
ggf. Erstattung von Strafanzeigen bei Verdacht des Betruges oder einer Insolvenzstraftat